gehören
noch nicht in die Grundschule. Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und
Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich
untersagt, d.h. Handys dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Mitgeführte
Smartwatches sind beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und bleiben die
gesamte Unterrichtszeit inklusive der Betreuungszeiten am Nachmittag im Tornister.
Erst nach dem Verlassen des Schulgeländes dürfen sie wieder eingeschaltet werden.
Der sogenannte „Schulmodus“, der von Elternseite administriert werden kann, wird
ebenfalls nicht akzeptiert. Sonderregelungen können dem Konzept für Handy-u.
Smartwatch-Nutzung entnommen werden.